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Mietvertrag
über die Belegung des Pfadfinderheimes
CH – 4542 Luterbach
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MieterIn:
Strasse:
PLZ / Wohnort:
Telefon Privat Mobile:
E-Mail Adresse:
Miete von (Datum/Uhrzeit):
Miete bis (Datum/Uhrzeit):
Miete des Pfadiheims exklusive Schlafraum 0
Miete des Pfadiheims inklusive Schlafraum 0 Anzahl Personen:
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1. Tarife
Abend / Nachmittag /
Übernachtung/en: CHF 150.-- pauschal
Lager/Familienferien:
Mindestbetrag pro Nacht CHF 100.-
ab 21 Personen CHF 5.-- pro Nacht
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2. Hausschlüssel: Der Heimschlüssel kann vor Mietantritt, nach telefonischer Vereinbarung bei der
Verwaltung bezogen werden.
Das Heim wird an Samstagen von der Pfadi bis 17.00 Uhr mitbenutzt
(WC, Küche etc).
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3. Stromverbrauch wird nach Verbrauch und Einheitstarif verrechnet.
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4. Kehricht: Der Abfall wird individuell durch den/die MieterIn entsorgt!
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5. Nachtruhe: Ab 22.00 Uhr sind die Fenster und Fensterläden, sowie die Türen geschlossen zu halten.
Es darf kein Lärm nach draussen dringen!
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6. Eventueller Motorenlärm ist auf das absolut Notwendige zu beschränken.
Die Zufahrt zum Pfadiheim Luterbach ist mit dem Auto gestattet (wenn die Brücke frei ist)!
Mögliche Beanstandungen sind der Verwaltung bei der Hausübernahme zu machen.
Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Das Heim ist der Verwaltung nach Abschluss der Veranstaltung, in sauberem und
ordentlichem Zustand wieder zu übergeben! Eventuelle Stunden für Zusatzreinigungen
werden durch die Verwaltung mit CHF 30.- pro Stunde in Rechnung gestellt.
Absagen sind bis spätestens 24 Stunden vor Antritt zu melden, ansonsten müssen wir
Ihnen einen Unkostenbeitrag von CHF. 50.- in Rechnung stellen. Verursachte Schäden sind der
Verwaltung anzugeben. Diese werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Das Pfadiheim wird nur vermietet, wenn eine volljährige Person während der ganzen
Dauer des Anlasses anwesend ist und die Verantwortung dafür übernimmt.
Name und Adresse
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7. Zahlungsart: Rechnung mit Einzahlungsschein.
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8. Kontrolle: Die Verwaltung ist beauftragt, die ihr notwendig scheinenden Kontrollgänge zu machen und verbindliche Anordnungen an die Heimbenützer zu erteilen.
Luterbach, ________________________ Der Vermieter/Verwaltung: ____________________
Der/die MieterIn: ___________________________
Gerichtsstand ist Solothurn
Beilagen: Heim-Ordnung