Pfadiheim mieten Solothurner Wasseramt

Pfadi_Mietvertrag Neutral.pdf
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Mietvertrag

über die Belegung des Pfadfinderheimes

CH – 4542 Luterbach

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MieterIn:

 

Strasse:

 

PLZ / Wohnort:

 

Telefon Privat Mobile:

E-Mail Adresse:

Miete von (Datum/Uhrzeit):

Miete bis (Datum/Uhrzeit):

Miete des Pfadiheims exklusive Schlafraum 0

Miete des Pfadiheims inklusive Schlafraum 0 Anzahl Personen:

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1. Tarife

Abend / Nachmittag /

Übernachtung/en:     CHF 150.-- pauschal

     
Lager/Familienferien
:  Mindestbetrag pro Nacht CHF 100.-

                                ab 21 Personen CHF 5.-- pro Nacht

 

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2. Hausschlüssel: Der Heimschlüssel kann vor Mietantritt, nach telefonischer Vereinbarung bei der Verwaltung bezogen werden. 
Das Heim wird an Samstagen von der Pfadi bis 17.00 Uhr mitbenutzt (WC, Küche etc).

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3. Stromverbrauch wird nach Verbrauch und Einheitstarif verrechnet.

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4. Kehricht: Der Abfall wird individuell durch den/die MieterIn entsorgt!

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5. Nachtruhe: Ab 22.00 Uhr sind die Fenster und Fensterläden, sowie die Türen geschlossen zu halten.

Es darf kein Lärm nach draussen dringen!

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6. Eventueller Motorenlärm ist auf das absolut Notwendige zu beschränken.

Die Zufahrt zum Pfadiheim Luterbach ist mit dem Auto gestattet (wenn die Brücke frei ist)!

Mögliche Beanstandungen sind der Verwaltung bei der Hausübernahme zu machen.

Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Das Heim ist der Verwaltung nach Abschluss der Veranstaltung, in sauberem und

ordentlichem Zustand wieder zu übergeben! Eventuelle Stunden für Zusatzreinigungen

werden durch die Verwaltung mit CHF 30.- pro Stunde in Rechnung gestellt.

Absagen sind bis spätestens 24 Stunden vor Antritt zu melden, ansonsten müssen wir

Ihnen einen Unkostenbeitrag von CHF. 50.- in Rechnung stellen. Verursachte Schäden sind der

Verwaltung anzugeben. Diese werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Das Pfadiheim wird nur vermietet, wenn eine volljährige Person während der ganzen

Dauer des Anlasses anwesend ist und die Verantwortung dafür übernimmt.

 

Name und Adresse

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7. Zahlungsart: Rechnung mit Einzahlungsschein.

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8. Kontrolle: Die Verwaltung ist beauftragt, die ihr notwendig scheinenden Kontrollgänge zu machen und verbindliche Anordnungen an die Heimbenützer zu erteilen.

 

Luterbach, ________________________ Der Vermieter/Verwaltung: ____________________

 

Der/die MieterIn: ___________________________

Gerichtsstand ist Solothurn

Beilagen: Heim-Ordnung

pfadiheime mittelland
www.pro-wasseramt.ch
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