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Pfadiheim Hausordnung Luterbach
heimordnung_06_09_09.pdf
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1. Das Heim ist Eigentum des Heimvereins der Pfadi Luterbach.

 

2. Im ganzen Haus herrscht strengstes RAUCHVERBOT!!

 

3. Ab 22.00 Uhr ist jeder Lärm ausserhalb des Heimes zu vermeiden.

 

4. Bei Schmierereien an den Wänden und Decken wird zur Renovation ein Stundenansatz von Fr. 80.- zuzüglich des Materials erhoben.

 

5. Die Mieter werden gebeten, die Einrichtungen und Gebrauchsgegenstände schonend zu behandeln. Defektes Mobiliar wird in Rechnung gestellt.

 

6. Zerbrochenes Küchengeschirr und Fensterscheiben sind bei der Abgabe des Pfadiheimes der Verwaltung zu melden. Das Material wird in Rechnung gestellt.

 

7. Der Wandschmuck darf nicht entfernt werden.

 

8. Tische und Stühle, die im Freien benutzt werden und durch Regen oder Feuchtigkeit Schaden nehmen, werden dem Mieter belastet.

 

9. Wolldecken und Matratzen dürfen nichtim Freienoder in den Aufenthaltsräumenbenutzt werden. Die Matratzen müssen im Massenlager bleiben.

 

10. Abfälle gehören in die Kehrrichtsäcke und dürfen nicht im Wald vergraben werden.

 

11. Auf dem Spielplatz darf nicht gegraben werden.

 

12. Zum Feuern darf nur die Feuerstelle benutzt werden.

 

13. Die Verwaltung hat das Recht, jederzeit Kontrollen durchzuführen und Anordnungen zu erteilen.

 

Dieses Reglement ist Bestandteil des Mietvertrages.

 

pfadiheime mittelland
www.pro-wasseramt.ch
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